Bitte unbedingt beachten:

Bis auf Weiteres gilt:

• Rudern ist mit maximal zwei Haushalten pro Boot erlaubt.
• Jede Bootsnutzung ist im Fahrtenbuch einzutragen.
• Auf dem gesamten Gelände (drinnen und draußen, inkl. Steg) gilt Maskenpflicht. Lediglich zum Rudern darf die Maske abgesetzt werden.
• Hände, Sportgeräte und Toiletten sind nach der Benutzung zu desinfizieren.
• Die AHA-Regel ist einzuhalten.
• Die Benutzung der Toilettenräume ist nur durch eine Person zulässig.
• Die Umkleiden und der Gemeinschaftsraum sind weiterhin gesperrt.
• Die Benutzung des Kraftraumes ist nicht erlaubt.

 

Der Vorstand