Ein kleines Update zum Wochenende:

Da es in der Coronaschutzverordnung einige Neuerungen gibt, möchten wir die bestehenden Regeln aktualisieren.

Seit dem 30.05.2020 dürfen im Leistungs und Breitensport alle Boote bis zum 8.er komplett besetzt gerudert werden.

Ebenfalls darf ein Steuermann bzw. eine Steuerfrau eigesetzt werden. Diesem wird aber die Benutzung eines Mund - Nase Schutzes empfohlen.

Die Umkleiden und Duschen dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschiften ebenfalls benutzt werden.

 

  Bis dahin

Bleibt gesund

 

Da wir die Freigabe des Bootshauses durch Evonik erhalten haben, kann unter Einhaltung folgender Regel wieder gerudert werden:

Betreten des Bootshauses nur mit Maske.

Beim Betreten sind die Hände zu desinfizieren.

Rudern ist im Einer ohne Einschränkungen möglich.

Seit dem 19.05.2020 sind auch Mannschaftsboote erlaubt.

Diese aber nur ungesteuert und die Mannschaften dürfen nur aus einer Familie bzw. maximal 2 Haushalten bestehen.

Unbedingtes Eintragen der Bootsnutzung im Fahrtenbuch.

Die Abstandsregel, 1,5m, ist einzuhalten, auch draußen.

Duschen und Umkleiden ist nicht erlaubt.

Die Kabinen sind bis auf Weiteres gesperrt.

Beim Training im Kraftraum ist der Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Es dürfen max. zwei Personen den Kraftraum gleichzeitig benutzen.

Die Geräte sind vor und nach der Benutzung unbedingt zu desinfizieren.

Namen und Nutzungsdauer unbedingt im Aushang an der Eingangstür eintragen.

Toilettenbenutzung nur einzeln.

Vor und nach Benutzung der Sportgeräte und Toiletten die Hände unbedingt desinfizieren.

Beim Verlassen des Gebäudes sind die Hände zu desinfizieren.

Im Gebäude sind ebenfalls Hinweisschilder zur weiteren Nutzung angebracht.

Die Benutzung des Bootshauses und der Einrichtungen des RCM im VfB Hüls erfolgt auf eigener Gefahr.

Der Vorstand