Hallen- und Sportordnung ABTEILUNG GEWICHTHEBEN

Diese Hallenordnung enthält ein paar grundlegende Spielregeln, die es ermöglichen sollen, dass im Trainingszentrum ein geregelter Übungsbetrieb stattfinden kann, Verletzungen vermieden sowie das Material und die Geräte geschont werden. Der Verein lebt von der Mitarbeit aller Mitglieder. Dies sollte sich auch im Vereinsleben und im täglichen Training ausdrücken.

1. Die ÜbungsleiterInnen/TrainerInnen des VfB Hüls e.V. und der Vorstand des VfB Hüls e.V. tragen die Verantwortung für den Trainingsbetrieb und haben das Hausrecht. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

2. Trainingszeiten: montags, mittwochs und freitags von 17:15 h – 20:00 h
Das Training unter Aufsicht eines/einer Übungsleiters/-leiterin findet für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre in der Zeit von 17:15 h – 18:45 h statt.
Volljährige Sportler dürfen auf eigene Gefahr zusätzlich von 18:45 h - 20:00 h ohne Anwesenheit eines/einer Übungsleiters/-leiterin trainieren.
Störungen und Lärm sind zu vermeiden. Das Benutzen von Handys auf der Trainingsfläche ist nicht gestattet, da sich die Aktiven bei ihren Übungen konzentrieren müssen.

3. Das Trainieren mit freiem Oberkörper ist aus hygienischen Gründen zu vermeiden. Ebenso ist ein Handtuch mitzubringen und auf die Bänke/Geräte während der Übungsausführung zu legen.

4. Das Training ist nur mit sauberen und festen Sportschuhen gestattet, die nicht schon draußen verwendet wurden (keine Straßensportschuhe). Gleichfalls erfolgt der Zutritt zur Halle über den Haupteingang; der Notausgang bleibt geschlossen.

5. Die Geräte sind schonend zu behandeln. Aus kameradschaftlichen Gründen können an einem Gerät auch zwei oder mehr Personen gleichzeitig trainieren. Stärkere haben hier keine Vorrechte, Athleten in Wettkampfvorbereitung haben Vorrang. Die Scheiben, Kurzhanteln und Hantelstangen etc., die bewegt wurden, sind auf jeden Fall wieder an die Aufbewahrungsorte zurückzubringen. Sauberkeit gilt auch für die Nebenräume – insbesondere die Umkleiden und Duschen. Jeder Sportler ist für den Zustand der Halle mitverantwortlich.

6. Das Rauchen und der Genuss von Alkohol u. a. Drogen sind in der Halle, den Nebenräumen und den Umkleidekabinen verboten. Mitgebrachte Nahrungsmittel und Getränke dürfen verzehrt werden, jedoch nicht auf der Trainingsfläche. Wir treiben Sport für die Gesundheit – nicht gegen sie!

7. Politische und/oder religiöse Standpunkte haben hier nichts zu suchen. Uns eint die Freude am Sport.

8. Jedes mögliche Neumitglied hat ein Recht auf dreimaliges Probetraining, Anmeldungen hierzu nur über den Vorstand. Danach endet die „Probezeit" und es muss bei weiterem Interesse eine Anmeldung erfolgen.

9. Der Vorstand lehnt jede Art von Haftung für Diebstähle grundsätzlich ab. Dies gilt auch für Unfälle, die durch falsch durchgeführtes Training, unsachgemäße Benutzung der Geräte, Vorsatz, gesundheitliche Vorschäden und Training ohne Trainer entstanden sind.

Gez. der Vorstand Marl, 25.01.2016

Diese Hausordnung ersetzt die Hausordnung vom 01.07.2015.